Bund und Länder haben am Mittwoch (03.03.2021) Rahmenbedingungen für eine Rückkehr des Amateursports geschaffen

Die am Mittwoch (03.03.2021) getroffenen Beschlüsse von Bund und Ländern eröffnen dem Breitensport in der Coronakrise nach monatelangem Stillstand zumindest zarte Perspektiven. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können laut dem Beschlusspapier ab dem 8. März in Ländern oder Regionen wieder bis zu zehn Personen in kleinen Gruppen unter freiem Himmel Sport treiben.

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 könnten nach 14 Tagen in einem weiteren Schritt auch wieder Kontaktsport im Freien sowie kontaktloser Sport im Innenbereich ermöglicht werden. Weitere zwei Wochen später soll bei stabilen oder sinkenden Werten auch Kontaktsport in der Halle wieder gestattet sein.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 kann zumindest “Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich” ermöglicht werden.

Verantwortung liegt bei den Vereinen

Besonders brisant: Die meist ehrenamtlich geführten Vereine tragen letztlich auch die Verantwortung und Haftung für die Einhaltung der Corona-Regeln. Fraglich, ob das immer so möglich sein wird. Die Kontrolle erfolgt durch das Ordnungsamt der Kommune. Neben Strafen für die Personen kann bei Verstoß auch der Verein belangt werden. Bis hin zur Schließung der jeweiligen Sportanlage.

Auch beim eigentlichen Training ist noch vieles unklar. Was ist mit einer C-Jugend, die aus 13- und 14-Jährigen besteht. Dürfen dann nur die Jüngeren der Mannschaft trainieren? Wann und mit wie viel Abstand? Auf einem Halbfeld oder sind die Regeln auf ein ganzes Feld bezogen?

Die Länder sind gefragt, unsere Vereine nicht im Regen stehen lassen, sondern es muss klar und unmissverständlich formuliert werden, was in welcher Form für das Fußball-Training fortan erlaubt ist“, sagte der Präsident des bayrischen Fußballverbandes, Rainer Koch.

 

Textquelle und Screenshot: Sportschau.de

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